Das seit mittlerweile fünf Jahren laufende Verfahren um die Gefahrenabwehr bei der Sanierung der Kesslergrube in Grenzach-Wyhlen ist seit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig wieder offen. Das BVerwG hat in seinem Beschluss von Ende Juli die Revision des BUND Baden-Württemberg gegen die geplante Altlastensanierung durch die BASF zugelassen, berichtete der Umweltverband.
Er hatte für Teile der ehemaligen Kiesgrube einen Totalaushub der Schadstoffe gefordert. Die BUND-Landesvorsitzende Sylvia Pilarsky-Grosch zeigte sich hocherfreut über den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts: „Höchstrichterlich wird nun geklärt, wie weit die Klagerechte von Umweltverbänden bei der Sanierung von Altlasten reichen. Zudem erhöht sich die Chance, konkret in Grenzach-Wyhlen eine echte und nachhaltige Sanierung der Kesslergrube zu erreichen.“...