Für die Erfassung der Altgeräte werden in Deutschland weiterhin die Kommunen zuständig sein. Die Art der Erfassung liegt dabei im Ermessen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das geht aus dem Arbeitsentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinien über Elektro- und Elektronikaltgeräte und zur Beschränkung ...
EUWID berichtete in seiner Ausgabe vom 9. März 2004
Rückblende: „Umweltministerium legt Entwurf für Altgeräte-Artikelgesetz vor“
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