Mit der Gewerbeabfallverordnung werden sich die ursprünglichen Vorstellungen des Verordnungsgebers eines bundeseinheitlichen Entsorgungsstandards, mehr Wettbewerbsgleichheit und höhere Rechts- und Planungssicherheit kaum erreichen lassen. Diese Auffassung vertrat der Abfallrechtsspezialist Professor Martin Beckmann ...
EUWID berichtete in seiner Ausgabe vom 4. Februar 2003
Rückblende: „Gewerbeabfallverordnung: Potenzial für rechtliche Auseinandersetzungen“
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