EUWID berichtete in seiner Ausgabe vom 28. September 2004

Rückblende: „Weit reichende Kompetenzen bei Genehmigung von Abfallexporten“

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Bei der Genehmigung von Abfallexporten sind der zuständigen Behörde des Versandlandes nach der EG-Abfallverbringungsverordnung weit reichende Kompetenzen eingeräumt. So kann die Behörde des Versandlandes den Export mit dem Hinweis untersagen, die vorgesehene Verwertung verstoße gegen das Gebot der gesundheits- ...

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