Bepfandete Einweggetränkeverpackungen dürfen nicht in die Mengenstromnachweise von Selbstentsorgern eingerechnet werden, die unbepfandete Verkaufsverpackungen zurücknehmen und verwerten. Dies sei „rechtlich unzulässig", beschloss Mitte voriger Woche einstimmig die Bund-Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) ...
EUWID berichtete in seiner Ausgabe vom 28. März 2006
Rückblende: Verrechnung von Pfandmengen nach geltendem Recht unzulässig
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