Wenn ein Privathaushalt sein Altpapier einer Verwertung zuführen möchte, besteht kein Anschluss- und Benutzungszwang an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Dabei muss der Abfallbesitzer die Abfälle nicht selbst verwerten, sondern kann einen Entsorger damit beauftragen. Diese Auffassung vertritt das ...
EUWID berichtete in seiner Ausgabe vom 21. Oktober 2003
Rückblende: „Gericht: Haushalt kann verwertbare Abfälle privatem Entsorger geben“
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