Die Verbringung von Abfällen, um sie in ausländischen Anlagen mit niedrigen Standards zu verwerten, wird durch eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) deutlich erschwert. Die Behörde am Versandort darf bei der Prüfung der Verwertung im Bestimmungsstaat die höheren Umwelt- und ...
EUWID berichtete in seiner Ausgabe vom 21. Dezember 2004
Rückblende: „Versandstaat kann bei Verwertung im Ausland eigene Standards fordern“
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