Die Vergabekammer der Bezirksregierung Arnsberg hat die Beschwerde des Entsorgungsunternehmens Rethmann, der Kreis Unna habe seine Tochter, die Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna mbH (GWA), mit der Altpapier-Verwertung ab 2004 ohne vorige Ausschreibung beauftragt, für unzulässig erklärt. ...
EUWID berichtete in seiner Ausgabe vom 18. November 2003
Rückblende: „Rethmann unterlag im Streit mit Kreis um Altpapier-Verwertung“
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -