Die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags an ein Unternehmen, an dem neben dem öffentlichen Auftraggeber ein privates Unternehmen beteiligt ist, stellt unabhängig von der Höhe der Beteiligungen kein Inhouse-Geschäft dar und muss öffentlich ausgeschrieben werden. Die Vergabe unterliegt der ...
EUWID berichtete in seiner Ausgabe vom 18. Januar 2005
Rückblende: „EuGH: Keine Inhouse-Geschäfte mit gemischtwirtschaftlichen Unternehmen“
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