Die Kommunen können auf der Grundlage der Verpackungsverordnung von Systembetreibern wie z.B. der Duales System Deutschland AG (DSD) für die Mitbenutzung der kommunalen Altpapierentsorgung ein „angemessenes Entgelt“ verlangen. Zu diesem Ergebnis gelangt die Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. in einem ...
EUWID berichtete in seiner Ausgabe vom 17. Februar 2004
Rückblende: „Kommunen können Entgelt für Mitbenutzung bei PPK verlangen“
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -