Umweltausschuss und Wirtschaftsausschuss des Bundesrates haben erwartungsgemäß unterschiedliche Positionen zur Novellierung der 17. BImSchV bezogen. Nach dem Willen des Wirtschaftsausschusses soll die bislang vorgesehene Regelung, dass Zementwerke die gleichen Emissionsgrenzwerte wie Müllverbrennungsanlagen ...
EUWID berichtete in seiner Ausgabe vom 11. März 2003
Rückblende: „17. BImSchV: Abfallverbrennung in Zementwerken bleibt Streitpunkt“
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