Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat vergangene Woche einen Verstoß Italiens gegen die EU-Abfallrahmenrichtlinie festgestellt und das Land zur Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt. Die Klage, die von der EU-Kommission im Sommer 2003 eingeleitet worden war, bezieht sich auf die Deponie Campolungo ...
EuGH verurteilt Italien wegen wilder Deponie
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -