Die Europäische Kommission will zeitnah eine Leitlinie zur Interpretation bestimmter Vorschriften der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) veröffentlichen. Das erklärte Wolfgang Trunk am Anfang des Monats im Rahmen der „Circular Packaging Days“ der Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK) in Bad Homburg. Trunk ist im Direktorat „Competitive Circular Economy & Clean Industrial Policy“ im Generaldirektorat Umwelt der EU-Kommission für den Bereich Kunststoffverpackungen verantwortlich. Zusätzlich soll ein FAQ erscheinen, das als sogenanntes „living document“ nach Veröffentlichung bei Bedarf weiterentwickelt wird.
Zu den Themen, die die Kommission in der Leitlinie aufgreift, zählen die Definition von Verpackungen im Sinne des Gesetzes und die Erklärung von Grenzfällen wie Pflanztöpfe. So könnten Blumentöpfe mit Pflanzen, die nicht in den Gärtnereien verbleiben, künftig als Verpackungen eingestuft werden, wie der Zentralverband Gartenbau Ende Januar erklärt hatte.
Auch soll die Leitlinie Klarheit schaffen, was unter „Verkaufsverpackungen, die der Beförderung von Produkten [...] dienen“ zu verstehen ist. Diese fallen beispielsweise auch unter die Mehrwegpflichten nach Artikel 29. Darüber hinaus soll es weitere Informationen über die Wiederverwendung von Mehrwegfässern der Getränkeindustrie – sogenannte Kegs – sowie von Transportverpackungen im internationalen Handel geben.
Weitere Themen der Leitlinie sind den Angaben zufolge das Zusammenspiel von PPWR und Einwegkunststoffrichtlinie (SUPD) und die Definition von „Hersteller“ und „Erzeuger“. Zudem soll es Informationen über das Verbot von bestimmten Einwegkunststoffverpackungen, insbesondere in Restaurants geben....



