Die Trierer Eu-Rec GmbH darf ihre Anlage zur Kunststoff-Aufbereitung weiterhin nicht von ihren beiden Geschäftsführern betreiben lassen, weil diese behördliche Anordnungen ignoriert haben. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bestätigte im Eilverfahren einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts ...
Eu-Rec: OVG bestätigt Beschluss des VG Trier
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