Eu-Rec darf vorgewaschene Folienabfälle einsetzen

|
|

Die Trierer Eu-Rec GmbH darf ihre Folienaufbereitungsanlage unter Auflagen weiter betreiben. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilrechtsschutzverfahren (Beschluss 8 B 10875/15.OVG vom 11.09.2015). Zuvor hatte die Struktur- und Genehmigungsbehörde (SGD) Nord wegen ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -