EU-Lieferkettengesetz: Verbände fordern Ausnahmen für Recyclingrohstoffe

Mit der geplanten neuen „Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit“, auch Lieferkettengesetz genannt, will die EU negative Auswirkungen der unternehmerischen Geschäftstätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt innerhalb und außerhalb Europas abschwächen. Im Vorfeld der heutigen Plenarabstimmung im EU-Parlament über Änderungsanträge zum Richtlinienvorschlag der EU-Kommission sprachen sich die Verbände BDE, bvse, VDM und BDSV im Namen der deutschen Recyclingwirtschaft für Ausnahmeregelungen für Sekundärrohstoffe und mehr Kohärenz zwischen den bereits bestehenden europäischen Regelungen aus.

In einer gemeinsamen Pressemitteilung bedauern die Verbände, dass es bisher keine Ausnahmen für Recyclingrohstoffe gibt. Solche Materialien wie aufbereitete Metalle, Stahl, Papier oder Glas würden flächendeckend kleinteilig direkt am Ort der Entstehung gesammelt und dann qualitätsgesichert in größeren Anlagen aufbereitet und dem Kreislauf wieder zugeführt. Sollten die Sorgfaltspflichten bis zum Ursprungsrohstoff zurückreichen, sei dies für den Recycler nicht umsetzbar, denn der Recyclingprozess erfolge über verschiedene Stufen im Rahmen eines qualitätsgesicherten Kreislaufs. Dabei sei es unmöglich nachzuweisen, welcher europäische Einwohner welchen Abfall wo in den Kreislauf gegeben habe.

BDE, bvse, VDM und BDSV fordern daher, Recyclingrohstoffe analog zur EU-Konfliktmineralienverordnung vom europäischen Lieferkettengesetz auszunehmen und betonen, dass es von großer Bedeutung sei, dass die Besonderheiten der Recyclingwirtschaft bei der Umsetzung des Sorgfaltspflichtgesetzes angemessen berücksichtigt werden. Dies vermeide unnötige bürokratische Hürden und halte Rohstoffe im Kreislauf.

Darüber hinaus sind die Verbände der Auffassung, dass zusätzliche Belastungen der Unternehmen durch doppelte Berichtspflichten gegenüber der Kommission unbedingt vermieden werden müssen. Der vorliegende Vorschlag steht im Kontext einer Vielzahl weiterer europäischer Regelungen wie der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, der Taxonomie-Verordnung, der Verordnung über Konfliktmineralien und der Verordnung über die Verbringung von Abfällen (VVA). Laut den Verbänden sorgt insbesondere die Abfallverbringungsverordnung im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen für einen ordnungsgemäßen Handel mit Recyclingrohstoffen, sodass weitere Berichtspflichten nicht erforderlich seien.

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