Die Europäische Kommission hat Leitlinien zur Auslegung ausgewählter Vorschriften der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) vorgelegt. Nach Darstellung der Kommission sollen die Hinweise Unternehmen und Mitgliedstaaten bei der einheitlichen Anwendung der Verordnung unterstützen. Das Dokument soll förmlich angenommen werden, sobald alle Sprachfassungen vorliegen.
In ihrer Pressemitteilung hebt die Kommission hervor, dass die Leitlinien unter anderem Klarstellungen zur Hersteller- und Produzentenrolle, zu Einwegbeschränkungen, PFAS, Wiederverwendungszielen, erweiterter Herstellerverantwortung und Pfandsystemen enthalten. Ziel sei es, die Einhaltung der neuen Regeln zu erleichtern und die einheitliche Anwendung in der EU zu unterstützen.
Die Kommission betont zugleich, dass die Leitlinien die PPWR weder ersetzen noch ändern. Verbindlich auslegen könne Unionsrecht allein der Europäische Gerichtshof. Ergänzend zu den Leitlinien will die Kommission FAQ bereitstellen und bei Bedarf aktualisieren.
IK wertet Leitlinien als Schritt zu mehr Praktikabilität:
Die Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK) bewertet die Veröffentlichung grundsätzlich positiv. „Die Leitlinien sind ein Schritt hin zu mehr Praktikabilität und Rechtssicherheit“, erklärte IK-Hauptgeschäftsführer Martin Engelmann in einer Verbandsmitteilung. Gleichzeitig bleibe entscheidend, dass nationale Behörden und Verpackungsregister die offenen Punkte zügig klären.
Tatsächlich enthalten die Leitlinien mehrere für die Praxis wichtige Klarstellungen. So trennt die Kommission ausdrücklich zwischen dem „Erzeuger“, der für die Konformität der Verpackung mit den Nachhaltigkeits- und Kennzeichnungsvorgaben verantwortlich ist, und dem „Hersteller“, der im jeweiligen Mitgliedstaat die Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung erfüllt. Für Verkaufs- und Umverpackungen ist der Hersteller nach der Kommissionsauslegung in der Regel der Akteur, der die letzten Verarbeitungsschritte vornimmt und die Verpackung mit seinem Produkt befüllt, also meist der Abfüller oder Markeninhaber....




