EU-Abfallverbringungsrecht: Euric ruft Mitgliedstaaten zum Handeln auf

BDSV, bvse und VDM beklagen mangelnde Vereinbarkeit mit WTO-Regeln

Der Änderungsvorschlag zur EU-Verordnung über die Verbringung von Abfällen (VVA) ist trotz einiger positiver Anpassungen weiterhin eine grundlegende Bedrohung für die europäischen Recyclingunternehmen und die Kreislaufwirtschaft in Europa, warnt der europäische Dachverband Euric. „Die EU-Gesetzgeber treiben bedauerlicherweise weiterhin Vorschriften voran, die Anreize für den Abbau von Primärrohstoffen schaffen werden, indem sie Recyclern zusätzliche regulatorische Belastungen auferlegen“, so die Interessenvertretung der europäischen Recyclingindustrie Anfang vergangener Woche.

Zu Wochenbeginn fand ein Treffen der Umwelt-Arbeitsgruppe des EU-Rats statt, in dem die VVA behandelt wurde. Die Vertreter der Mitgliedstaaten in diesem Gremium sind noch dabei, die Details des Kommissionsvorschlags durchzuarbeiten, um eine gemeinsame Ausrichtung zu entwickeln. Das Europäische Parlament hat dagegen bereits im Januar über seine Position zu dem Vorschlag abgestimmt und eine Reihe von Änderungen befürwortet, darunter weitere Beschränkungen für die grenzüberschreitende Verbringung von Kunststoffabfällen.

Drei deutsche Mitglieder von Euric, die Verbände bvse, BDSV und VDM, hatten im Vorfeld des Treffens der Umwelt-Arbeitsgruppe auf die mangelnde Vereinbarkeit der EU-Pläne mit dem internationalen Handelsrecht hingewiesen. Sie argumentierten, der Vorschlag sei weder mit dem OECD-Beschluss über die Verbringung von Abfällen zur Verwertung noch mit den Regeln der WTO konform....

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -
- Anzeige -