Ermittlungen wegen illegalen Abwrackens gegen Reederei Peter Döhle

Im Zusammenhang mit der illegalen Entsorgung eines Schrottschiffes ermittelt die Kieler Staatsanwaltschaft gegen drei Verantwortliche der Hamburger Reederei Peter Döhle Schiffahrts-KG. Sie sollen als zwischengeschaltete Makler geholfen haben, das Containerschiff eines Rendsburger Unternehmens zur Verschrottung nach Alang in Indien zu bringen. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Kiel bestätigte die Ermittlungen am Mittwoch auf Anfrage, nannte jedoch keine Namen.

Nach Recherchen des NDR und der „Süddeutschen Zeitung“ soll es sich um die Inhaber der Reederei, Jochen und Christoph Döhle, sowie die Geschäftsführerin Gaby Bornheim handeln. Bornheim ist seit Dezember auch Präsidentin des Verbandes Deutscher Reeder (VDR).

Die Reederei wollte sich unter Verweis auf ein laufendes Ermittlungsverfahren nicht äußern. „Wir dürfen versichern, dass wir an einer lückenlosen Aufklärung der gegen uns erhobenen Vorwürfe interessiert sind und in vollem Umfang mit den Ermittlungsbehörden kooperieren“, teilte sie auf dpa-Anfrage schriftlich mit.

Der VDR will grundsätzlich keine Stellung zu Angelegenheiten von Mitgliedsunternehmen nehmen. „Uns ist allerdings wichtig festzuhalten, dass gegen Frau Dr. Bornheim nicht in ihrer Eigenschaft als Präsidentin des VDR ermittelt wird“, betonte der Verband.

In dem Rendsburger Fall ist bereits Anklage gegen die beiden Beschuldigten erhoben worden. Für die Justiz handelt es sich um ein „Pilotverfahren“, wie der Sprecher der Staatanwaltschaft sagte. Demnach ist zuvor noch kein Fall illegaler Schiffsverschrottung in Deutschland vor Gericht gelandet.

Wegen eines ähnlichen Verdachts ermittelt auch die Hamburger Staatsanwaltschaft seit längerem gegen mehrere Unternehmer. Sie sollen drei Schiffe im Wissen darum verkauft haben, dass diese in Pakistan auf einen ungesicherten Strand gesetzt und dort unter umweltgefährdenden Umständen abgewrackt wurden.

Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren

Formal handelt es sich bei diesen Aktivitäten um Verstöße gegen das Abfallverbringungsgesetz, für die laut Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vorgesehen sind. EU-weit ist das Abwracken alter Handelsschiffe durch eine Richtlinie geregelt, die fordert, dass Altschiffe nur in von der EU zertifizierten Einrichtungen recycelt werden. Die Betriebe selbst dürfen sich auch außerhalb der Union befinden, müssen aber eine Reihe technischer Mindestvoraussetzungen erfüllen.

Das Problem für Ermittler ist, dass sie nur Zugriff haben, wenn sie nachweisen können, dass ein Schiff direkt aus Deutschland in eine nicht zertifizierte Anlage beispielsweise in Asien geschafft wurde. Die oft komplizierten Besitzverhältnisse bei Schiffen können zusätzlich die Ermittlungen erschweren.

Hongkong-Konvention noch nicht in Kraft

Die internationale Nichtregierungsorganisation Shipbreaking Platform prangert seit Jahren Umweltschäden, Menschenrechtsverletzungen, Kinderarbeit, Krankheits- und Todesfälle sowie Unfälle im Zusammenhang mit der Abwrackung von auf Strand gesetzten Altschiffen an. Allein 2021 sind laut der Organisation 583 der größten Tanker, Massengutfrachter, schwimmenden Plattformen, Fracht- und Passagierschiffe an den Stränden Bangladeschs, Indiens und Pakistans gelandet. Alte Schiffe sind in Zeiten hoher Stahl- und Schrottpreise ein begehrtes Gut.

Auf dem Papier gibt es schon seit 2009 ein internationales Abkommen über das sichere und umweltgerechte Abwracken von Schiffen, das von Deutschland 2019 ratifiziert wurde. Allerdings tritt diese sogenannte Hongkong-Konvention erst in Kraft, wenn ihr mindestens 15 Staaten mit 40 Prozent der weltweiten Handelsflotten-Tonnage beigetreten sind. Mittlerweile sind 17 Länder dabei, die aber erst knapp 30 Prozent der Tonnage repräsentieren. Von den – laut Weltschifffahrtsorganisation IMO - Top Fünf der Schiffsrecycler haben mit Indien und der Türkei erst zwei unterzeichnet, Bangladesch, Pakistan und China noch nicht. (dpa) 

- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -