Erfassung von Speiseabfällen aus Kantinen über die Biotonne ist nicht zulässig

BGK: Für Miterfassung von Marktabfällen gelten hohe rechtliche Hürden

|
|

Die (Mit-)Erfassung von Speiseabfällen aus der Gastronomie oder Kantinen über die Biotonne ist rechtlich unzulässig. Zu diesem Ergebnis kommt Andreas Kirsch, bei der Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) zuständig für die Gütesicherung von Gärprodukten, in einem Beitrag in „Humuswirtschaft und Kompost“. ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -