Die (Mit-)Erfassung von Speiseabfällen aus der Gastronomie oder Kantinen über die Biotonne ist rechtlich unzulässig. Zu diesem Ergebnis kommt Andreas Kirsch, bei der Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) zuständig für die Gütesicherung von Gärprodukten, in einem Beitrag in „Humuswirtschaft und Kompost“. ...
Erfassung von Speiseabfällen aus Kantinen über die Biotonne ist nicht zulässig
BGK: Für Miterfassung von Marktabfällen gelten hohe rechtliche Hürden
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