
Die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien in Deutschland wird von der Gemeinschaft für textile Zukunft (GftZ) grundsätzlich begrüßt. In einer Stellungnahme zum Eckpunktepapier des Bundesumweltministeriums hebt die GftZ hervor, dass das Instrument geeignet sei, die derzeit angespannte Lage auf dem europäischen Alttextilmarkt zu stabilisieren und bestehende Strukturen zu sichern. Zugleich warnt sie jedoch vor Fehlanreizen im Systemdesign, die zu Qualitätsverlusten und einem Abbau regionaler Infrastrukturen führen könnten.
Angesichts der „existenziellen Krise“ auf dem Alttextilmarkt komme der EPR-Regelung eine Schlüsselrolle zu, um Investitionssicherheit zu schaffen und hochwertige Verwertungswege langfristig zu sichern. Entscheidend sei dabei, dass gesetzliche Vorgaben nicht über die Anforderungen der EU-Abfallrahmenrichtlinie hinausgehen und zusätzliche bürokratische Belastungen vermieden werden.
Kritisch sieht die GftZ insbesondere die unklare Abgrenzung des Anwendungsbereichs. Ohne eine eindeutige Festlegung bestehe die Gefahr, dass auch Second-Hand-Waren unter die Systembeteiligungspflicht fallen. Dies hätte erhebliche negative Auswirkungen auf den ohnehin angespannten Markt für gebrauchte Textilien. Daher sei zwingend klarzustellen, dass sich die Herstellerverantwortung ausschließlich auf Neuware bezieht. Zudem fordert die Branche eine differenzierte Betrachtung gewerblicher Alttextilien. Diese würden bereits heute über separate Strukturen erfasst und verarbeitet. Eine Vermischung mit haushaltsnahen Sammelströmen sei zu vermeiden, weshalb eigenständige Sammel- und Verwertungssysteme notwendig seien.
Positiv bewertet wird hingegen die geplante Verpflichtung zur Benennung eines Bevollmächtigten für ausländische Hersteller ohne Sitz in Deutschland. Dies sei eine notwendige Voraussetzung für einen funktionierenden Vollzug.
Erhalt der Wertschöpfungskette im Fokus
Ein zentraler Kritikpunkt der in der GftZ vertretenen Sortierunternehmen betrifft die vorgesehene Rolle der Organisationen für Herstellerverantwortung (OfH). Nach den aktuellen Plänen sollen diese die gesammelten Alttextilien übernehmen und der Verwertung zuführen. Aus Sicht der GftZ würde dies jedoch die gewachsenen Strukturen zwischen Sammlern und Sortierern aufbrechen.
Die enge Verzahnung dieser Akteure sei entscheidend für die Qualität der Erfassung und Sortierung. Nur wenn beide Seiten eng zusammenarbeiten, könnten Qualitätsprobleme unmittelbar erkannt und gelöst werden. Eine Herauslösung einzelner Prozessschritte durch Systembetreiber gefährde diese eingespielten Abläufe. Die GftZ spricht sich daher klar gegen eine Verpflichtung zur Übergabe gesammelter Mengen an die OfH aus. Stattdessen müsse die Entscheidungsfreiheit der Sammler erhalten bleiben. Auch eine indirekte Mitbenutzungspflicht bestehender Sammelstrukturen, wie sie aus dem Verpackungsbereich bekannt ist, lehnt die Branche ab.
Darüber hinaus wird die geplante Kostenerstattung für Sammler als unzureichend bewertet. Neben der reinen Kostendeckung müssten auch unternehmerische Risiken sowie angemessene Gewinnmargen berücksichtigt werden, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Sammlung sicherzustellen.
Klärungsbedarf bei Sammlung und Verwertung
Im Bereich der Sammlung sieht die GftZ erheblichen Konkretisierungsbedarf. Insbesondere die Zuweisung von Standplätzen, die Sicherstellung einer ausgewogenen Standortdichte sowie die Einbindung privater Flächen müssten klar geregelt werden. Auch eine faire und transparente Gestaltung von Stellplatzgebühren sei erforderlich. Zudem fordert die Branche gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Akteure. Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und gemeinnützige Organisationen dürften keine Sonderrollen einnehmen, sondern müssten denselben Qualitäts- und Nachweisanforderungen unterliegen wie gewerbliche Anbieter.
Regionale Verwertung und Recycling stärken
Im Bereich der Sortierung und Verwertung unterstützt die GftZ die vorgesehenen Zielvorgaben, insbesondere die hohen Verwertungs- und Recyclingquoten, betont aber gleichzeitig, dass die Vorbereitung zur Wiederverwendung weiterhin Vorrang vor dem Recycling haben müsse.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Stärkung regionaler und europäischer Strukturen. Die Branche fordert klare gesetzliche Vorgaben, die eine bevorzugte Sortierung in Deutschland und Europa sicherstellen. Exporte außerhalb Europas sollten nur bei fehlenden Kapazitäten zulässig sein und strengen Anforderungen unterliegen. Zur Förderung innovativer Recyclingverfahren, insbesondere des Faser-zu-Faser-Recyclings, seien gezielte Anreize notwendig. Dazu zählen unter anderem eine wirksame Ökomodulierung der Herstellerbeiträge sowie Investitions- und Innovationsförderprogramme.
Abschließend kritisiert die GftZ die bislang vorgesehene Einbindung der Branche als unzureichend. Eine rein beratende Kommission werde den Anforderungen eines komplexen EPR-Systems nicht gerecht. Stattdessen seien verbindliche Beteiligungsformate erforderlich, um die Expertise der etablierten Akteure in die Ausgestaltung einzubringen. Nur so lasse sich ein ökologisch wirksames und wirtschaftlich tragfähiges System gewährleisten. Andernfalls drohe der Verlust gewachsener Strukturen und ein Rückschritt für die Textilkreislaufwirtschaft in Deutschland und Europa.



