
Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) hat gemeinsam mit der Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe (BRB) und der Interessengemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter von Müllverbrennungsschlacken (IGAM) eine kritische Bilanz zur Ersatzbaustoffverordnung (EBV) gezogen und zehn konkrete Forderungen für deren Überarbeitung vorgestellt. Die Verbände bemängeln, dass die im August 2023 in Kraft getretene Verordnung derzeit eher den Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) ausbremse, anstatt als Impulsgeber für eine Kreislaufwirtschaft im Bauwesen zu fungieren.
Zentrale Forderung ist die Einführung einer klaren Regelung zum Abfallende, so wie sie bereits im ursprünglichen Verordnungsentwurf enthalten war. Der explizite Hinweis, dass die ordnungsgemäße Herstellung, Güteüberwachung und Verwendung mineralischer Ersatzbaustoffe gemäß EBV nicht zu schädlichen Auswirkungen auf Menschen und Umwelt im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes führen, sei elementar, um die Akzeptanz von MEB zu erhöhen und die nachhaltige Ressourcennutzung zu fördern.
Weitere Kernanliegen der Verbände sind Erleichterungen bei der Nutzung von MEB, insbesondere auf kiesigen Untergründen, und die Einführung von Bagatellgrenzen sowie vereinfachte Dokumentationspflichten, um kleinere Bauvorhaben und private Nutzer zu entlasten. Auch wird eine Wiederaufnahme der Materialklasse HMVA-3 gefordert, denn bei EBV-konformem Einbau könne auch bei dieser Klasse von Hausmüllverbrennungsasche eine Schädigung von Grundwasser und Boden ausgeschlossen werden, argumentieren die Verbände.
BDE, BRB und IGAM kritisieren zudem die komplizierte Regelungsstruktur, die potenzielle Verwender abschrecke. Dadurch werde das Substitutionspotential der MEB für Primärrohstoffe erheblich eingeschränkt – eine Entwicklung, die den Zielen des Verordnungsgebers widerspreche. Die Verbände fordern daher Vereinheitlichungen in der Anwendung der EBV, etwa bei der Einstufung von MEB als wassergefährdend oder der Definition technischer Bauwerke. Die Schnittstelle zur Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) müsse eindeutig und bundeseinheitlich geregelt werden.
Die Verbände betonen, dass die Evaluierung der EBV im anstehenden „Planspiel 2.0“ genutzt werden müsse, um die Verordnung praxistauglicher zu gestalten und die Kreislaufwirtschaft im Bauwesen zu fördern. Die Umsetzung der Forderungen wäre ein bedeutender Schritt in diese Richtung.



