„Entscheidung hat Grundsatzcharakter“

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Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat Bedeutung für sämtliche Ausschreibungsverfahren, bei denen die maßgeblichen Schwellenwerte gemäß Paragraph 100 Abs. 1 GWB i.V.m. Paragraph 2 VgV nicht erreicht werden. Dieser Beschluss stellt deutlich heraus, dass Bieter unterhalb der Schwellenwerte keinen ...

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