Ein Entrümpelungsunternehmen hat keinen Anspruch auf einen Sensationsfund bei einer Wohnungsauflösung. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln (Az. 15 O 56/25 vom 8.5.2025) hervor, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist. Geklagt hatte die Inhaberin einer Entrümpelungsfirma einerseits auf Zahlung von 100.000 € für in der Wohnung entdecktes Bargeld von über 600.000 € und andererseits auf Finderlohn....
Entrümpeler hat keinen Anspruch auf Sensationsfund bei Wohnungsauflösung
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