Entgeltliche Abgabe von Schrott kann laut BMU Vorgang außerhalb des Abfallrechts sein

BDSV: Der kommunalen Seite einen deutlichen Dämpfer verpasst

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Die Abgabe von Schrott an Gewerbetreibende ist kein Vorgang, der dem Kreislaufwirtschaftsgesetz unterliegt, und folglich gelten auch die Regelungen für gewerbliche Sammlungen nicht. So interpretiert Rainer Cosson, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen ...

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