Energieerlöse durch Müllverbrennung müssen Gebührenzahlern gutgeschrieben werden

VG Düsseldorf leitet Entscheidung aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz ab

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Die Energieerlöse von Müllverbrennungsanlagen müssen zwingend mit den Abfallgebühren verrechnet werden und damit dem Gebührenzahler gutgeschrieben werden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Urteil von Mitte Juni entschieden, deren schriftliche Urteilsbegründung nun vorliegt (Az 17 K 6526/11 vom ...

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