Elektroroller fallen weiterhin unter das ElektroG

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Auch nach ihrer Zulassung für den Straßenverkehr gelten Elektroroller als Elektrogeräte und fallen daher auch weiterhin in den Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Darauf hat die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) in der vergangenen Woche hingewiesen. Seit Mitte Juni ...

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