VGH: Kreis darf gewerbliche Sammlung verbieten

|
|

Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen darf nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Ansbach gewerbliche Altpapiersammlungen untersagen. Wie eine Sprecherin mitteilte, änderte der VGH die vorangegangenen Urteile des Verwaltungsgerichts München und wies die Klagen eines Unternehmens gegen das ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -
- Anzeige -