Vertragsverletzung: EU-Kommission geht gegen Mitgliedstaaten vor

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Die Europäische Kommission wird Polen wegen Mängeln bei der Umsetzung der Altautorichtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Dies kündigte die EU-Kommission am Donnerstag an. Sie beanstandet unter anderem "diskriminierende Bestimmungen für nicht in Polen zugelassene Fahrzeuge" im polnischen Recht.

Polen wird außerdem ebenso wie Lettland, Rumänien und Spanien eine zweite Mahnung wegen der verspäteten Umsetzung der neugefassten EU-Altgeräterichtlinie erhalten. Die Frist dafür lief am 14. Februar 2014 ab.

Im vergangenen Monat hatte die Kommission aus dem gleichen Grund zweite Mahnungen an Deutschland und Slowenien gerichtet. Den betroffenen Mitgliedstaaten wird jeweils eine Frist von zwei Monaten eingeräumt. Falls an ihrem Ende die Mängel immer noch nicht behoben sind, kann die Kommission als dritten und letzten Schritt eine EuGH-Klage einleiten

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