Verpackungsmengen können gemeldet werden

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Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat das Datenmeldetool für Hersteller und Händler freigeschaltet. Die Unternehmen können nun die geplanten Verpackungsmengen für das Jahr 2019 eingeben.

Das Tool ist der zweite Teil des Verpackungsregisters LUCID. Auch das sogenannte Prüferregister wurde von der ZVSR freigeschaltet. In diesem müssen sich Sachverständige und Prüfer, wie Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, registrieren, wenn sie zukünftig im Rahmen des Verpackungsgesetzes tätig werden wollen.

Mit dem Datenmeldetool wird eine einheitliche Grundlage für die Mengen an verkauften Verpackungen und die zu verwertenden Verpackungen der dualen Systeme geschaffen. Die Zentrale Stelle kann Daten abgleichen und damit erkennen, ob Hersteller/Händler ihren Pflichten nachkommen und die korrekten Bezugsmengen für die Recyclingquoten errechnen.

Weil bislang Verpackungsdaten an verschiedenen Stellen wie der Gemeinsame Stelle der dualen Systeme, den IHK und den Bundesländern gesammelt wurden, fehlte die Möglichkeit des Abgleichs, ein Vollzug war durch die vielen Beteiligten erschwert bzw. ineffizient. Es fielen immer wieder Datendifferenzen auf, deren Klärung durch die Strukturen kaum möglich war. „Die diffuse Datenlage leistete den vielen Trittbrettfahrern Vorschub, die die Intransparenz genutzt haben, um die Pflichten der Produktverantwortung zu ignorieren“, erläutert Gunda Rachut, Vorstand der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister.

Hersteller/Händler melden zukünftig ihre Verpackungsmengen nicht mehr nur an die dualen Systeme, sondern auch an die Zentrale Stelle. „Falsch- oder Nicht-Meldungen fallen sofort auf und können sanktioniert werden“, so Gunda Rachut. Damit wird gewährleistet, dass endlich alle Verpflichteten für die Verwertung ihrer Verpackungen sorgen.

Beim Prüferregister für Sachverständige und Prüfer, wie Wirtschaftsprüfer und Steuerberater geht es um der Qualitätssicherung der verschiedenen Prüfungen. „Über Prüfleitlinien, die wir im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt erarbeiten, sorgen wir dafür, dass zukünftig sowohl Recyclingquoten, Kunststoffempfängeranlagen weltweit und auch große Verpackungshersteller gleichermaßen in einem hohen fachlichen Niveau geprüft werden. Wer Prüfleitlinien missachtet, kann aus dem Register ausgelistet werden“, sagt Rachut.

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