Verpackungsgesetz: Online-Handel mit großem Nachholbedarf

|
|

Das neue Verpackungsgesetz ist seit gestern in Kraft. Bislang haben sich rund 110.000 Unternehmen in das Herstellerregister der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister eingetragen. Die Stiftung, die seit Jahresbeginn als Behörde fungiert, erwartet noch eine deutliche Zunahme: Bis Jahresende sollten 230.000 bis 250.000 Unternehmen beim Verpackungsregister Lucid angemeldet sein, heißt es aus Osnabrück.


Seit dem 1. Januar müssten alle Hersteller von mit Waren befüllten Verkaufs- und Umverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, sowie Onlinehändler und Importeure im Register angemeldet sein. Zugleich müssen die Unternehmen ihre Verpackungen an einem dualen System beteiligen.

"Viel Unkenntnis über eine Produktverantwortung, die seit 1993 existiert"

Offenbar sind in vielen Branchen diese Pflichten noch unbekannt. „Vor allem im Onlinehandel gibt es noch viel Nachholbedarf“, sagt Gunda Rachut, Vorstand der Stiftung, im Gespräch mit EUWID. Nur ein Bruchteil der Online-Händler habe sich bislang registrieren lassen.

„Wir sehen auch viel Unkenntnis über eine Produktverantwortung, die seit 1993 existiert“, so Rachut, deren Organisation inzwischen weit über 10.000 telefonische Anfragen bekommen hat. Ein erschreckend hoher Anteil an Anfragern sei sich nicht einmal bewusst, dass die Anfrage häufig einer Selbstanzeige gleichkomme. Rachut zufolge müssen hier noch deutlich über das Jahr 2019 hinaus Grundlagen erarbeitet werden. Firmen, die sich nicht registrieren lassen und ihre Verpackungen nicht bei einem Dualen System beteiligen, drohen Bußgelder und Vertriebsverbote ab dem ersten Tag.
Die Stiftung hat unter anderem die Pressearbeit zum Jahresende noch einmal verstärkt, um die Registrierungen positiv zu beeinflussen. Stellenweise sind bis zu 8.500 Registrierungen am Tag eingegangen. Kurz vor dem Jahreswechsel hat die Stiftung auch eine Reihe von Themenpapieren eingestellt, um die häufig vorkommenden Fragen zu beantworten, darunter auch ein Merkblatt, das Informationen für Versand- und Onlinehandel bereitstellt.

Ebenfalls aktualisiert hat die Stiftung den Katalog für systembeteiligungspflichtige Verpackungen, der offen gestaltet ist. Der Katalog umfasst inzwischen 1.823 Seiten und weist einige Produktgruppen auf, die noch nicht eingeordnet sind. Zur Verfügung gestellt wurden zudem Formblätter, mit denen Unternehmen Anträge auf Einordnung von Verpackungen sowie Anfallstellen können. Auch ein entsprechendes Merkblatt steht auf der Homepage der Stiftung bereit.

Den kompletten Bericht lesen Sie in EUWID Recycling und Entsorgung 1+2/2019. Die Ausgabe steht zudem bereits als E-Paper zur Verfügung:

E-Paper - EUWID Recycling und Entsorgung

- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -