Übergangsfrist für indisches Importverbot

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Für das vergangene Woche in Kraft getretene Importverbot von Kunststoffabfällen räumt die indische Regierung eine Übergangsfrist bis Ende August ein. Laut einem Memorandum des indischen Umweltministeriums können sowohl Sonderwirtschaftszonen als auch „exportorientierte Einheiten“ bis zum Ablauf der Frist noch Plastikabfälle nach Indien einführen. Die Regelung wurde angesichts laufender industrieller Aktivitäten getroffen und soll die glatte Umsetzung des Verbots sicherstellen, heißt es.

Die indische Regierung hatte die Einfuhr von festen Kunststoffabfällen in das Land letzte Woche verboten. Das Verbot betrifft auch Sonderwirtschaftszonen und „exportorientierte Einheiten“, für die bisher Ausnahmen galten. Grund für das Importverbot sei die große Lücke zwischen dem Aufkommen an Kunststoffabfällen im Land und seiner Recyclingkapazität, berichtete die „Times of India“ vergangene Woche unter Berufung auf einen Mitarbeiter des Umweltministeriums. Laut der Zeitung fallen pro Tag fast 26.000 Tonnen Kunststoffabfälle in Indien an.

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