Scholz-Anleihe: Rechtliche Schritte gegen Zinsstundung

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Bei den Anstrengungen zur finanziellen Rettung des angeschlagenen Stahlschrottrecyclers Scholz könnte es einen Rückschlag geben. Die von den Anleihegläubigern gewählten Vertrauensmänner haben beim Handelsgericht Wien Rechtsmittel gegen den Beschluss zur Stundung der im März fällig gewesenen Zinszahlung für die Anleihe in Höhe von rund 15,5 Mio € eingelegt. In dem EUWID vorliegenden Rekursantrag fordern sie, die Stundung auf höchstens 75 Prozent der fälligen Zinszahlung zu beschränken. Scholz soll den Anleihe-Inhabern also mindestens 3,6 Mio € ohne Verzug zahlen.

Das Unternehmen sieht dem weiteren rechtlichen Verfahren gelassen entgegen. Es seien davon keine Auswirkungen auf die laufenden Verhandlungen mit der Anleihekuratorin sowie mit möglichen Investoren zu erwarten, erklärte ein Sprecher.

Die vollständige Stundung der Zinszahlung stelle lediglich die Scholz Holding sowie die Banken als deren besicherte Gläubiger besser, argumentieren die Vertreter der Anleiheinhaber. Die Banken erhielten neue Zeit, um eine Lösung bei der finanziellen Restrukturierung in ihrem eigenen Interesse zu finden. Die Anleiheinhaber hingegen hätten nicht die „geringste Zusicherung oder Garantie“ erhalten, irgendwie an dieser Lösung beteiligt zu werden, heißt es weiter. Das von Scholz und den Banken geäußerte Bestreben, auch die Anleihegläubiger an einer „konsensualen Lösung“ zu beteiligen, werten die Vertrauensmänner nur als „Interessenbekundung“, die keinerlei rechtliche Wirkung entfalte.

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Scholz-Anleihe: Rechtliche Schritte gegen Beschluss zur Zinsstundung eingeleitet

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