Die Überlassungspflicht von bayerischen Krankenhausabfällen an die GSB Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH beziehungsweise die AVA Abfallverwertung Augsburg bleibt zunächst unverändert bestehen. Remondis hatte zuvor Anfang Juli vor dem Augsburger Verwaltungsgericht das Recht zugesprochen bekommen, diese ...
Infektiöse Abfälle bleiben vorerst weiter in Bayern
Revision im Streit mit Remondis
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