Plastikgipfel: Umwelthilfe gegen freiwillige Selbstverpflichtung

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Vermeidung von Verpackungsmüll steht morgen auf der Agenda des Plastikgipfels. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) hat Supermarktketten, Lebensmittelkonzerne sowie Umweltschutzverbände nach Berlin zu einem Runden Tisch zur Vermeidung von Plastikverpackungen eingeladen. Im Vorfeld forderte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die Ministerin auf, sich für eine verbindliche Abfallvermeidungspolitik einzusetzen, statt sich mit freiwilligen Selbstverpflichtungen der Wirtschaft zufrieden zu geben.

Die DUH fordert, den Verpackungsmüll bis 2030 zu halbieren und die Mehrwegquote von 70 Prozent für Getränkeverpackungen umzusetzen. Auch müssten Wiederverwendungsquoten für andere Lebensmittel- und Verkaufsverpackungen von 15 Prozent bis zum Jahr 2025 und 30 Prozent bis zum Jahr 2030 eingeführt werden. Die DUH spricht sich auch für eine deutliche Verteuerung der Primärrohstoffe aus. Zudem sollten Mindeststandards zur Recyclingfähigkeit und zum Einsatz von Recyclingmaterial verbindlich festgelegt werden. Ministerin Schulze müsse die Mehrwegquote auch mit Sanktionen, wie einer Abgabe auf Einweg, durchsetzen.

"Anreize im Verpackungsgesetz für ökologischeres Verpackungsdesign unzureichend"

Im Übrigen kritisiert die Umwelthilfe, dass die bislang im neuen Verpackungsgesetz festgelegten Anreize für ein ökologischeres Verpackungsdesign völlig unzureichend seien. "Ohne ausreichende Anreize sind Rezyklate aus Altkunststoff nicht wettbewerbsfähig im Vergleich zu günstigen Neukunststoffen aus fossilem Rohöl", so die DUH. Die Umweltministerin müsse Bedingungen dafür schaffen, dass die gesammelten Kunststoffe hierzulande nicht nur aufbereitet werden, sondern auch einen Absatz finden.

"Eine Mindesteinsatzquote für Recyclingmaterialien in bestimmten Verpackungsgruppen würde die Nachfrage dauerhaft ankurbeln", sagt DUH-Mitarbeiter Thomas Fischer. Auch könnte ein Fondsmodell, unter Verwaltung des Umweltbundesamtes, weitere finanzielle Anreize schaffen und dazu beitragen, eine vorgegebene Mindestquote zum Einsatz von Recyclingmaterial noch deutlich zu übertreffen. Zudem sollten im Rahmen der öffentlichen Beschaffung Produkte mit Anteilen aus Recyclingmaterial verpflichtend bevorzugt werden müssen.

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