Bei heute hergestellten und in Verkehr gebrachten Spanplatten kann nicht in allen Fällen von einer stofflichen Verwertbarkeit gemäß den Anforderungen der Altholzverordnung ausgegangen werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine jetzt vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) vorgelegte „Untersuchung von Spanplatten ...
LfU: Spanplatten für weitere stoffliche Verwertung nur eingeschränkt geeignet
„Umsetzung der Altholzverordnung nur unzureichend erfolgt“
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -