Koalitionsvertrag: Schaffung rechtlicher Grundlagen für Wertstofferfassung

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Nach den abschließenden Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD in der vergangenen Nacht liegt nun der Koalitionsvertrag vor. Darin hält das designierte Regierungsbündnis seine Vorhaben zur Kreislaufwirtschaft in zwei Absätzen fest. Union und Sozialdemokraten beabsichtigen demnach "die rechtlichen Grundlagen zur Einführung der gemeinsamen haushaltsnahen Wertstofferfassung für Verpackungen und andere Wertstoffe" zu schaffen. Anspruchsvolle Recyclingquoten, Wettbewerb und Produktverantwortung sollen dabei als Eckpunkte einer modernen Kreislaufwirtschaft gefestigt werden.

Die Europäische Altgeräterichtlinie soll „zügig“ in nationales Recht umgesetzt werden, darüber hinaus sollen die Sammelmengen von Elektro- und Elektronikschrott erhöht, Rücknahmesysteme für wieder verwendbare Produkte ausgebaut und die Rückgabe von Gebrauchtgeräten erleichtert werden. Zudem ist eine Beweislastenumkehr bei der Ausfuhr von Elektroschrott geplant.

Gerüchte, der Bund steige aus der landwirtschaftlichen Klärschlammnutzung aus, haben sich bestätigt. Klärschlammausbringung zu Düngezwecken auf Felder soll laut Vertrag beendet, Phosphor und andere Nährstoffe auf nicht weiter ausgeführte Art zurückgewonnen werden. Die designierte Regierung plant zudem Modelle des Rohstoffmonitorings zu erproben, in dessen Rahmen auch die Stoffströme aus Sekundärrohstoffen wie Schrotte und Produktionsabfälle analysiert werden sollen.

In Punkto Rohstoffsicherung setzt das Bündnis in Zukunft auf eine integrierte Rohstoffstrategie, die sich unter anderem dem Recycling wertvoller Stoffe verschreibt. In der Sekundärrohstoff-Wirtschaft will die künftige Regierung ihre Politik "sowohl an den Zielen des Klima- und Ressourcenschutzes als auch den Bedürfnissen der Wirtschaft ausrichten".

Über eine Koaltion mit der Union müssen noch die SPD-Mitglieder in einer Urwahl abstimmen.

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