CO2-Emissionen: ITAD und DWA gegen Aufnahme in den Brennstoff-Emissionshandel

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Die CO2-Emissionen der thermischen Abfallbehandlung könnten im Rahmen des nationalen Brennstoff-Emissionshandels bepreist werden. Die ITAD und die DWA werben in ihren jeweiligen Stellungnahmen dafür, sowohl die Verbrennung von Siedlungsabfall als auch die thermische Behandlung von Klärschlamm explizit aus dem Geltungsbereich des Brennstoff-Emissionshandelsgesetzes (BEHG) auszunehmen.

Ein CO2-Preis auf die Müllverbrennung hätte keine oder im schlimmsten Fall eine falsche Lenkungswirkung für Abfälle, heißt es in der Stellungnahme der ITAD. Das Ergebnis wäre eine reine Kostensteigerung für die Behandlung jener Abfälle, die sich nicht recyceln ließen oder die Inhaltsstoffe enthielten, die sicher aus der Umwelt und den Stoffkreisläufen ausgeschleust werden müssten.

Die DWA spricht sich in ihrer Stellungnahme klar gegen eine Aufnahme der Klärschlammverbrennung in den Geltungsbereich des BEHG aus. Eine Bepreisung der CO2-Emissionen aus der Klärschlammverbrennung hätte aus Sicht der DWA keinerlei positive Lenkungswirkung für den Klimaschutz, sondern wäre kontraproduktiv für den Umwelt- und Ressourcenschutz.

Ausführliche Artikel über die Stellungnahmen der ITAD und der DWA zum Brennstoff-Emissionshandelsgesetz lesen Sie in Ausgabe 12/2020 von EUWID Recycling und Entsorgung. Unseren Premium-Abonnenten steht die Ausgabe bereits im E-Paper zur Verfügung:

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