Die Hersteller von Einwegkunststoffen werden sich darauf einstellen müssen, für das Littering der von ihnen in Verkehr gebrachten Produkte zur Kasse gebeten zu werden. Die Erhebung einer zweckgebundenen Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion für Hersteller von Einwegkunststoffen ist rechtlich möglich, heißt es in ...
Gutachten: Sonderabgabe für Hersteller von Einwegkunststoffen rechtlich möglich
Littering durch Verbraucher entbindet nicht von der Herstellerverantwortung
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