Forderungen zur Überarbeitung der Altholzverordnung

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Die Altholzverordnung, in Kraft getreten Anfang März 2003, ist in die Jahre gekommen und bedarf der Novellierung, auch weil sie nur schwer in die Praxis umgesetzt werden kann und die Defizite im Vollzug offenkundig sind. Darin sind sich Verbände, so der Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter (BAV), große Spanplattenproduzenten wie etwa Pfleiderer, aber auch Umweltämter wie das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) oder Überwachungsbehörden einig. Allein: „Eine Novellierung der Altholzverordnung steht nicht an", stellte Monika Kratzer, im bayerischen Umweltministerium unter anderem für technischen Umweltschutz und Kreislaufwirtschaft zuständig, in der vergangenen Woche auf der LfU-Tagung „Verwertung von Altholz" in Augsburg klar.

Daher warb etwa Andreas Habel vom Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) dafür, dass die Länder über die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) Druck auf das Bundesumweltministerium ausüben, um eine Novelle voranzubringen.

Anlass der Diskussion um eine Novelle ist unter anderem eine Untersuchung des LfU über „Spanplatten vor dem Hintergrund der stofflichen Verwertung von Altholz" aus dem Sommer letzten Jahres. Das der Altholzverordnung zugrunde liegende Prinzip der Zuordnung zu Altholzkategorien bzw. -sortimenten durch Sichtkontrolle und Sortierung sei demnach in der Praxis „auch bei gewissenhafter Durchführung nicht zuverlässig umsetzbar", so Elke Reichle vom LfU. Untersuchungen von Hackschnitzeln für die stoffliche Verwertung hätten ergeben, dass zwei Drittel der beprobten Anlagen einen oder mehrere Grenzwerte des Anhangs II der Altholzverordnung überschritten hätten.

Der vollständige Artikel erscheint in EUWID Recycling und Entsorgung 09/2016. Kunden unserer Print- und Online-Angebote können den Artikel auch hier kostenlos lesen:

Große Teile der Altholzbranche plädieren für Novellierung der Altholzverordnung

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