Nicht die Betreiber von Müllverbrennungsanlagen, sondern die Inverkehrbringer von Abfällen müssten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) Zertifikate nachweisen. Das ist einem Grundlagenpapier der Rechtsanwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. (GGSC) zu entnehmen, das EUWID vorliegt. Das Mitte Juni ...
GGSC: Entsorger und örE wären nach dem BEHG emissionshandelspflichtig
BEHG richtet sich an die Inverkehrbringer von Brennstoffen
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -