GGSC: Entsorger und örE wären nach dem BEHG emissionshandelspflichtig

BEHG richtet sich an die Inverkehrbringer von Brennstoffen

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Nicht die Betreiber von Müllverbrennungsanlagen, sondern die Inverkehrbringer von Abfällen müssten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) Zertifikate nachweisen. Das ist einem Grundlagenpapier der Rechtsanwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. (GGSC) zu entnehmen, das EUWID vorliegt. Das Mitte Juni ...

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