Gegenwind für AGR: Gelsenkirchen und Herne lehnen ZDE-Deponieerweiterung ab

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Die Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet (AGR) stößt mit ihrem Plan für den Ausbau der Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE) auf Gegenwind in den angrenzenden Kommunen. Sowohl die Stadt Herne als auch die Stadt Gelsenkirchen, auf derer beiden Stadtgebieten die Deponie liegt, lehnen die Deponieerweiterung ab, wie aus Ausschussunterlagen hervorgeht. Insbesondere die Ablagerung von gefährlichen Abfällen solle schnellstmöglich beendet werden.

Die AGR am Standort Emscherbruch rund 4,6 Mio Kubikmeter bzw. 5,9 Mio Tonnen zusätzliche Deponiekapazität der Klassen I, II und III schaffen. Hierzu soll die ZDE im Nordbereich der Deponie erweitert und in anderen Teilbereichen erhöht werden. Die AGR geht davon aus, dass die Verfülldauer – in Abhängigkeit von der angelieferten Jahresmenge – nach Erteilung der Planfeststellung und der Inbetriebnahme der Bereiche im DK-I-Bereich etwa fünf Jahre und im DK-II- sowie im DK-III-Bereich jeweils zehn Jahre betragen wird.

Gelsenkirchener Stadtverwaltung rechnet mit zahlreichen Einwendungen der Bürger

Nach der im Januar erfolgten Offenlegung der Planunterlagen durch die Bezirksregierung Münster können noch bis spätestens 19. März Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Letzte Woche verabschiedete der Herner Umweltausschuss die Stellungnahme des städtischen Fachbereichs Umwelt und Stadtplanung. Die untere Abfallwirtschaftsbehörde lehnt darin das Vorhaben der AGR mit Verweis auf die zu erwartende „dauerhaft hohe Geruchs-, Lärm-, Staub- und Verkehrsbelastung“ ab.

Die Stadt Gelsenkirchen geht davon aus, dass seine Bürger zahlreiche Einwendungen gegen den Antrag der AGR erheben werden. In der Stellungnahme des Umweltreferats, welcher der Umweltausschuss noch zustimmen muss, wendet sich die Stadt vor allem gegen die weitere Ablagerung von gefährlichen Abfällen. Nach einem Deponiebetrieb über mehr als 50 Jahre sollte die Ablagerung weiterer Abfälle auf der Zentraldeponie Emscherbruch schnellstmöglich beendet werden. Die Stadtverwaltung fordert das Land Nordrhein-Westfalen dazu auf, stattdessen nach alternativen Standorten für die Ablagerung insbesondere von DK-II- und DK-III-Abfällen in NRW zu suchen.

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