Der Streit um die Gebühren für Anzeigen von Optierungen ist endgültig geklärt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat in einem Beschluss vom 19. Mai den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach aus dem Jahr 2019 abgelehnt. Da das Urteil der Vorinstanz damit ...
Gebühr für Optierungsanzeigen rechtmäßig
Ähnliche Artikel
© 2021 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.