Gebühr für Optierungsanzeigen rechtmäßig

|
|

Der Streit um die Gebühren für Anzeigen von Optierungen ist endgültig geklärt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat in einem Beschluss vom 19. Mai den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach aus dem Jahr 2019 abgelehnt. Da das Urteil der Vorinstanz damit ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -
- Anzeige -