Fünf Entsorgungsregionen in NRW geplant

|
|

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat gestern den Entwurf für einen neuen Abfallwirtschaftsplan (AWP) vorgelegt. Der neue AWP sieht fünf Entsorgungsregionen in NRW vor. Innerhalb dieser Entsorgungsregionen können die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die zu vergebenden Entsorgungsdienstleistungen im Bereich der gemischten Siedlungsabfälle frei vergeben. Verbindliche Zuweisungen gibt es nicht.

Die Region I umfasst nach Angaben des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums die kreisfreien Städte Düsseldorf, Krefeld und Mönchengladbach, die Kreise Euskirchen, Heinsberg, Kleve, Viersen und Wesel, den Rhein-Kreis Neuss, den Rhein-Erft-Kreis sowie das Gebiet des Zweckverbandes Entsorgungsregion West (Stadt Aachen, StädteRegion Aachen, Kreis Düren).

Die Städte Köln und Leverkusen, der Bergische Abfallwirtschaftsverband (Oberbergischer und Rheinisch-Bergischer Kreis) und die Rheinische Entsorgungskooperation (REK) (Stadt Bonn, Rhein-Sieg-Kreis) bilden die Region II.

Die Region III entspricht im Wesentlichen dem Regierungsbezirk Arnsberg ohne die Städte Bochum und Herne sowie den Ennepe-Ruhr-Kreis, die Mitglieder im Zweckverband EKOCity sind. Der Regierungsbezirk Detmold bildet die Region IV. 

Die Region V umfasst das Gebiet des Zweckverbandes EKOCity (Städte Bochum, Herne, Remscheid, Wuppertal, Kreise Mettmann und Recklinghausen, Ennepe-Ruhr-Kreis), die so genannten „Karnap“-Städte (Bottrop, Essen, Gelsenkirchen, Mülheim an der Ruhr), die Städte Duisburg, Münster, Oberhausen und Solingen sowie die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf.

Den vollständigen Artikel lesen Sie in Ausgabe 18/2015 von EUWID Recycling und Entsorgung. Abonnenten können den vollständigen Artikel ab sofort hier lesen:

Nordrhein-westfälische Landesregierung will NRW in fünf Entsorgungsregionen aufteilen

- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -