EU-Staaten drohen trotz Zusatzfrist Ziele der Deponierichtlinie zu verfehlen

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Einige EU-Staaten, denen eine Zusatzfrist für die Umsetzung der EU-Deponierichtlinie eingeräumt wurde, haben möglicherweise die Zielsetzung für die Verminderung der Ablagerung biologisch abbaubarer Siedlungsabfälle für das Jahr 2010 nicht erreicht.

Dies berichtete ein Vertreter der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Union bei einer Sitzung des Ausschusses zur Anpassung des Abfallrechts an den technischen und wirtschaftlichen Fortschritt (TAC) im Februar, der aus Vertretern der Umweltministerien oder -behörden der Mitgliedstaaten besteht.
Die erste Stufe der Verminderungsziele sah für das Jahr 2006 eine Verringerung auf 75 Prozent der Menge von 1995 vor. Ländern, die 1995 mehr als 80 Prozent der Siedlungsabfälle deponierten, und den neuen EU-Mitgliedstaaten wurde eine Fristverlängerung von bis zu vier Jahren bis 2010 eingeräumt. Von dieser Möglichkeit machten Bulgarien, Tschechien, Estland, Griechenland, Irland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, die Slowakei, Tschechien und das Vereinigte Königreich Gebrauch.
Die Analyse der Angaben für das Jahr 2009 deutet nach Aussage der EU-Kommission darauf hin, dass ein Teil dieser Mitgliedstaaten Gefahr lief, das Verringerungsziel 2010 nicht zu erreichen. Die Behörde kündigte an, von den betroffenen Staaten weitere Daten anzufordern, die sich auf das Jahr 2010 beziehen werden. Die Kommission drückte außerdem Befürchtungen aus, dass auch die Einhaltung des auf 2013 verschobenen Ziels der zweiten Stufe von 50 Prozent gefährdet sei, wenn nicht sehr bald Gegenmaßnahmen ergriffen würden.
Einen ausführlichen Bericht zu diesem Thema enthält die am Mittwoch erscheinende Ausgabe EUWID 10/2012.

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