ElektroG-Novelle: Ausweitung der Rücknahmepflicht im Handel umstritten

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Die geplante Ausweitung der Rücknahmepflicht für Altgeräte auf Supermärkte sorgt erwartungsgemäß für heftige Diskussionen. Während der Handel verfassungsrechtliche Bedenken zum ElektroG-Entwurf des BMU äußert, sollte die Pflicht zur Rücknahme aus Sicht des Nabu noch auf deutlich mehr Läden erweitert werden. Die Entsorgerverbände BDE und bvse plädieren bei der geplanten Neuregelung für Klarstellungen bei der Definition der betroffenen Lebensmittelhändler.

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft zeigte sich in seiner Stellungnahme zudem überrascht, dass auch künftig kleine Vertreiber bei der sogenannten 1:1-Rücknahme außen vor gelassen werden sollen, obwohl die europäische Altgeräterichtlinie dies anders vorsehe. Der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung spricht sich gegen die Beschränkung auf Supermärkte aus. Neben dem Lebensmittelhandel gebe es schließlich weitere Vertreiber, die zwar über eine Verkaufsfläche von insgesamt 800 Quadratmetern verfügen, aber auf weniger als der Hälfte davon Elektro- und Elektronikgeräte anbieten. Insbesondere bei Möbelhäusern sieht der bvse großes Potenzial zur Steigerung der Sammelmenge.

Der BDE spricht sich in seiner Stellungnahme unter anderem auch für eine einheitliche Sammelgruppe für die batteriebetriebene Geräte aus. Änderungen regt der Entsorgerverband zudem bei den Regelungen zur erstmaligen Bereitstellung von Behältern an kommunalen Übergabestellen an.

Aus Sicht des bvse muss im ElektroG ein stärkeres Augenmaß auf eine zerstörungsfreie Erfassung der Altgeräte gelegt werden. Hinsichtlich der geplanten Absenkung der Mindestabholmengen bei den Bildschirmgeräten plädiert der Verband in seiner Stellungnahme für die einheitliche Verwendung kleiner Behältnisse. Um regionale Unterschiede berücksichtigen zu können und Abholungen in sehr kurzen Abständen zu vermeiden, sollten bei Bedarf auch höhere Mindestabholmengen zugelassen werden.

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