ElektroG: Bußgelder für Handel ab heute möglich

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Ab heute muss der Handel bei einem Verstoß gegen seine Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronikaltgeräte mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 € rechnen. Eine entsprechende Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes tritt ist heute in Kraft getreten. Darauf hat das Bundesumweltministerium (BMUB) hingewiesen.

Der Bußgeldtatbestand ermöglicht es den zuständigen Länderbehörden, zukünftig effektiver gegen Händler vorzugehen, die Verbrauchern und Verbraucherinnen die Rücknahme ausgedienter Elektrogeräte erschweren oder verweigern – sowohl im Einzelhandel vor Ort als auch im Onlinehandel.

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) war am 24. Oktober 2015 in Kraft getreten. Die Rücknahmepflicht gilt für Händler mit einer Verkaufs- beziehungsweise Versand- und Lagerfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern. Sofern der Kunde ein Neugerät erwirbt, kann er ein gleichartiges Altgerät kostenlos zurückgeben. Kleine Elektro- und Elektronikaltgeräte - keine Kantenlänge darf größer als 25 Zentimeter sein - können ohne Neukauf eines entsprechenden Gerätes zurückgegeben werden.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisierte in einer Mitteilung die bislang fehlenden Sanktionsmöglichkeiten. "Eine Verpflichtung ist nur dann wirksam, wenn Verstöße auch eine Konsequenz haben und von Behörden Bußgelder verhängt werden können", sagte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch. "Bislang war dies jedoch nicht möglich." Die DUH forderte die Bundesländer zur Kontrolle der Rücknahmeregelungen auf und kündigte darüber hinaus eigene Tests in Geschäften und bei Onlinehändlern an.

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