Duale Systeme und VKU über PPK-Untersuchung uneins

|
|

Die Arbeiten von dualen Systemen und Kommunalvertretern an einer neuen Musterabstimmungsvereinbarung zum Verpackungsgesetz haben zwar Fortschritte gemacht. Allerdings wird es nach Informationen von EUWID wohl keine einvernehmliche Klärung zu den Bedingungen der Mitbenutzung der kommunalen Sammelstrukturen für Altpapier geben.

Vertreter des Verbandes Kommunaler Unternehmen (VKU) konnten sich mit den Systembetreibern nicht darauf verständigen, gemeinsam bundesweit eine einheitliche Grundlage zu erarbeiten, wie die PPK-Verpackungsanteile nach Masse- oder Volumenanteilen zu bestimmen sind. Seitens des VKU wird nun den Mitgliedern dazu geraten, selbst PPK-Gutachten zu beauftragen, wie VKU-Geschäftsführer Holger Thärichen auf Anfrage von EUWID bestätigte. Der VKU wolle dann auf Basis dieser Gutachten beim Infa-Institut eine Auswertung beauftragen, die dann für die jeweiligen Sammelstrukturen Berechnungsgrundlagen vorschlägt.
VKU und Systembetreiber hatten sich nicht über die Untersuchungsinhalte verständigen können. Die Systembetreiber wollten nicht nur die Anteile an PPK-Verpackungen im Sammelgefäß ermittelt haben, sondern auch die Anteile nach der Verdichtung im Sammelfahrzeug. Aus Sicht des VKU gibt es dafür keine gesetzliche Grundlage, aber ein massives wirtschaftliches Interesse der Systembetreiber, um einem Kostenanstieg, der sich aus einer Betrachtung der Volumenanteile bei PPK-Verpackungen ergibt, entgegenzuwirken.

- Anzeige -
- Anzeige -