Duale Systeme und Kommunalverbände: Neues Vertragsgerüst für PPK-Mitbenutzung

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Die dualen Systeme und die Kommunalverbände haben sich auf eine neue Muster-Anlage zur Mitbenutzung der kommunalen Altpapiersammlung verständigt. Das Papier im Rahmen der Abstimmungsvereinbarung ist in den letzten Monaten von den drei kommunalen Spitzenverbänden, dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und den Systembetreibern erarbeitet worden. Wie Kommunalverbände und Systembetreiber erklärten, sei das neue Papier inzwischen vom Bundeskartellamt gebilligt worden.

Das bisherige Kompromissmodell läuft Ende des Jahres aus. Auch komme eine Fortführung von privatrechtlichen Einzelvereinbarungen eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (örE) mit einzelnen Systemen, wie sie nach der alten Rechtslage unter der Verpackungsverordnung üblich waren, nicht mehr in Betracht, hieß es. Denn diese könnten gegen das in § 33 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen normierte Gleichbehandlungsgebot verstoßen.

Die neue Muster-Anlage 7 soll gemeinsam mit einem begleitenden, allein von der kommunalen Seite erstellten Hinweispapier als unverbindliche Hilfestellung für die vor Ort zu führenden Abstimmungsverhandlungen dienen. Noch im November soll im Rahmen einer gemeinsamen Infoveranstaltung von den kommunalen Spitzenverbänden und VKU darüber informiert werden.

Im Rahmen der Abstimmungsvereinbarung zwischen dem jeweils zuständigen örE und dem gemeinsamen Vertreter der dualen Systeme muss auch die Mitbenutzung der kommunalen Altpapiersammlung geregelt werden. Im Herbst 2019 hatten sich die kommunalen Spitzenverbände und die dualen Systeme für eine Übergangszeit bis Ende 2021 auf das Kompromissmodell zur PPK-Mitbenutzung sowie einen entsprechenden Mustertext für die Anlage 7 der Orientierungshilfe verständigt.

Mustertext regelt finanzielle Details nicht

Das nun überarbeitete Papier gilt als unverbindlicher Mustertext, der von den kommunalen Spitzenverbänden, dem VKU und den dualen Systemen gleichermaßen unterstützt wird. Das Muster könne von den örE als Basis für die Verhandlungen vor Ort genutzt werden. Im Gegensatz zu dem Kompromissmodell vom Herbst 2019 handele es sich bei dem neuen Muster allerdings nicht um die Abbildung eines bestimmten wirtschaftlichen Modells, sondern um ein Vertragsgerüst, das mit den vor Ort gefundenen Verhandlungsergebnissen gefüllt werden muss.

Denn aus wettbewerblichen Gründen regelt das Muster vor allem finanzielle Details nicht. So enthält es keine konkreten Festlegungen, wie Prozentsätze, zur Höhe des Verpackungsanteils. Auch die Beteiligungshöhe der Systeme an den von den Kommunen erzielten PPK-Verwertungserlösen bei einer gemeinsamen Verwertung bzw. die Konditionen bei einer PPK-Herausgabe an die Systembetreiber müssen die Partner vor Ort aushandeln.

Kommunalverbände empfehlen Befristung auf drei Jahre

Empfohlen wird seitens der Kommunalverbände, die Vereinbarung auf drei Jahre zu befristen. Vorteil sei, dass dann im letzten Vertragsjahr über eventuelle Anpassungen verhandelt werden könne, ohne dass Kündigungsfristen zu beachten sind. Erfahrungsgemäß gäbe es immer wieder neue Erkenntnisse, die in der nächsten Vertragsperiode berücksichtigt werden könnten, etwa Änderungen der Erlössituation auf dem Altpapiermarkt oder bei den Sammlungskosten, heißt in einem Papier der Kommunalverbände.

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