Das „Containern" von Lebensmitteln ist rechtlich weiterhin als Diebstahl zu werten. Der Gesetzgeber dürfe grundsätzlich auch das Eigentum an wirtschaftlich wertlosen Sachen strafrechtlich schützen, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit (Az. 2 BvR 1985/19 und 2 BvR 1986/19). Damit sind zwei ...
Containern von Lebensmitteln ist strafrechtlich als Diebstahl zu werten
Bundesverfassungsgericht: Eigentum auch für wirtschaftlich wertlose Sachen
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